Die Gemeinde Berkenthin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Gemeindearbeiter/in (w/m/d)
als Verstärkung für ihr Team.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören u.a.:
- Unterhalt der gemeindlichen Anwesen und Anlagen
- Straßenunterhalt
- Bedienung und Wartung der entsprechenden Maschinen und Arbeitsgeräte
- Auf- und Abbau bei gemeindlichen Veranstaltungen
- Mitarbeit im Winterdienst mit Rufbereitschaft
Wir erwarten:
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und gute Kenntnisse im Aufgabengebiet
- handwerkliche Fähigkeiten und körperliche Belastbarkeit
- wünschenswert ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder eine technische/ handwerkliche Ausbildung (z.B.:Landmaschinenmechatroniker in o.ä.)
- den Besitz der Führerscheinklasse T/L , B/BE, C/CE
- Teamfähigkeit, Leistungs- und Fortbildungsbereitschaft, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit
- die Bereitschaft zur Tätigkeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
Wir bieten:
- eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit mit 39 Wochenarbeitsstunden
- eine Vergütung gemäß TVÖD/VKA
- alle Sozialleistungen im Bereich des öffentlichen Dienstes
- eine betriebliche Altersversorgung
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie tabellarischem Lebenslauf, lückenlosem Tätigkeitsnachweis, Zeugnissen und aktuellen Beurteilungen sind bis spätestens zum 17.01.2025 an die Gemeinde Berkenthin über das Amt Berkenthin, Am Schart 16, 23919 Berkenthin zu richten.
Mehr Informationen?
Arbeitsvertragliche Informationen zur ausgeschriebenen Stelle erhalten Sie ab 02.01.2025 beim Amt Berkenthin, Frau Macke (Tel. 04544 8001-34 oder macke@amt-berkenthin.de).
Wichtig:
Sofern Sie sich per E-Mail bewerben wollen und Dateianhänge beifügen, nutzen Sie bitte nur Dateien im PDF-Format. Bitte geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Mail "Bewerbung Gemeinde Berkenthin 2025 - Nachname" an und sende diese an: macke@amt-berkenthin.de. Bewerbungen mit anderen Dateiformaten oder Betreffzeilen können wegen möglicher Computerviren nicht berücksichtigt werden.